Ver- und Gebote


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Abgeschickt von Diana am 30 September, 2003 um 17:49:22:

Antwort auf: Re: FCI / TSchG in der BRD von Ilona am 30 September, 2003 um 12:45:22:

Hi Ilona,

na wenn s sogar auf der HP steht, wird der Züchter damit schon umgehen können, sonst würde er s kaum veröffentlichen. Ob und inwieweit erlaubt oder verboten eine Verpaarung ist, richtet sich nach dem TSchG des jeweiligen Landes - das wollte ich deutlich machen. Man kann sich daher nicht nach Züchtern im Ausland richten oder sagen "die machen aber... die dürfen aber..." andere Länder - andere Sitten.

In den Vereinen und Verbänden hierzulande sind die Ge- und Verbote auch nicht gleich. So gibt es welche bei denen z. B. "Inzucht 1. Grades" vollständig untersagt wird und andere, wo dies per Genehmigung zu beantragen ist, wieder andere haben dbzgl. keinerlei Regelungen.

Beispiel Zuchtzulassungen - es gibt Vereine, wo das der TA besorgen kann. Andere stellen Auflagen, begonnen bei Augenuntersuchungen über HD-Röntgen, prüfen die Zuchtstätte und einige auch den Züchter. Das ist bisher nur teilweise im TSchG berücksichtigt, bzw. "versteckt" sich u. a. unter §11b. Dieser gilt halt nur in der BRD.

LG
Diana


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